Krankenhaus
Lichter aus!

Krankenhäuser verlieren ihre Existenzgrundlage

Das von der Bundesregierung geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz entzieht freigemeinnützigen Krankenhäusern die Existenzgrundlage.
Das Gesetz verschärft die schon jetzt bedrohliche Finanzlage der meisten Krankenhäuser. Die zusätzlichen Sparmaßnahmen treiben bis 2030 etwa die Hälfte aller Krankenhäuser in die Insolvenz. Das darf nicht geschehen!

Helfen Sie Aufmerksamkeit zu schaffen und zeichnen Sie unsere Petition zur Korrektur der Gesetzesvorlage.

Warum wir jetzt
handeln müssen

Viele Krankenhäuser werden schliessen müssen, die Krankenhausversorgung wird sich weiter verschlechtern.

Für Sie bedeutet das konkret:

Weniger
Standorte

Vor allem kleinere Krankenhäuser werden vom Markt verschwinden.

Die regionale Krankenhausversorgung wird ausgehöhlt.

Längere
Wege

Weniger Krankenhäuser bedeutet längere Wege. Das erschwert eine schnelle Hilfe im Notfall.

Mehr Belastung

Weniger Personal für mehr Patienten – das bedeutet noch mehr Überlastung für Pflegekräfte und Ärzte.

Versorgung in Gefahr

Wichtige Gesundheitsversorgung und medizinische Leistungen in Ihrer Nähe können nicht mehr angeboten werden.

Unterstützen Sie unsere Petition, damit der Gesetzentwurf geändert wird.

Der Gesetzentwurf ist am grünen Tisch entstanden und enthält keine strukturellen Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung.

Wer ist besonders betroffen?

Saarland und Rheinland-Pfalz

Im Saarland und in Rheinland-Pfalz ist der Anteil katholischer und anderer freigemeinnütziger Krankenhäuser besonders hoch. Hier sind über die Hälfte der Krankenhäuser in gemeinnütziger Trägerschaft.

Auch Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sind besonders von den Auswirkungen des Gesetzentwurfes betroffen.

Krankenhäuser werden schließen müssen

Freigemeinnützige Krankenhäuser haben keine Möglichkeit, Defizite durch die Kommunen ausgleichen zu lassen.

Viele Krankenhäuser werden schließen müssen, weil die Träger die Defizite nicht mehr tragen können.

Die Kommunen zahlen die Rechnung

Das Gesetz verlagert die Kosten der Krankenhausversorgung von der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zu den Kommunen. Städte und Landkreise müssen einspringen, um die Versorgung aufrechtzuerhalten.

Wenn es weiterhin eine gute Krankenhausversorgung geben soll, muss das Gesetz geändert werden.

Krankenhäuser sind keine Wirtschaftsunternehmen

Unsere Krankenhäuser tragen die Verantwortung für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung. Sie sind verpflichtet, Personal und Strukturen rund um die Uhr vorzuhalten. Sie zahlen Tariflöhne und müssen ständig steigende Dokumentations- und Qualitätsanforderungen erfüllen. Trotzdem wird die Vergütung gekürzt.

Gesundheit braucht Nähe

Gesundheit braucht Zuwendung, Mitgefühl und Menschen, die füreinander da sind. Die Nähe zum Menschen ist ein zentraler Bestandteil guter medizinischer Versorgung. Wenn Personal abgebaut werden muss, leidet die Versorgung.

Versorgung ist Daseinsvorsorge

Gesundheitliche Versorgung ist keine Frage von Wirtschaftlichkeit, sondern von Verantwortung und Vertrauen in die Politik. Wer Versorgung reduziert, schwächt das Fundament unserer Gesellschaft.

Leib und Leben ist keine Ware

Gesundheit darf nicht nach Marktlogik bewertet werden. Es geht oft um mehr als Zahlen: um Würde, Menschlichkeit und das Leben selbst.

Das deutsche Gesundheitswesen ist ein Bürokratiemonster. Mit jedem neuen Gesetz nimmt die Bürokratie weiter zu.


„Dieses Gesetz enthält keinerlei strukturelle Maßnahmen, ist am grünen Tisch entstanden, blendet die Folgen der einseitigen Sparpolitik aus und ignoriert die Sparvorschläge aus der Praxis.“

Sebastian Spottke
Vorsitzender der Geschäftsführung der Marienhaus GmbH

„Wenn diese Reform so umgesetzt wird, ist sie Wasser auf den Mühlen der undemokratischen Kräfte in unserem Land.“

Benedikt Welter
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaften katholischer Krankenhäuser Rheinland-Pfalz und Saarland und des Caritasverbandes für die Diözese Trier e.V.

Ihre Entscheidung bewirkt etwas

Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, dafür zu sorgen, dass die Krankenhausfinanzierung die tatsächlichen Kosten der Versorgung abbildet und notwendige Vorhaltestrukturen nicht weiter gefährdet werden und deshalb das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zu korrigieren.

Alexander Funk
Vorsitzender der Geschäftsführung der Caritas Trägergesellschaft Saarbrücken mbH (cts)